Wildhaus
8 einfache Zimmer mit zweistöckigen Bettstellen. Jedes Bett mit Matratze, Matratzenschoner, Kopfkissen, Wolldecken vorhanden, Schlafsack und Leintücher sind mitzubringen.
4 Zimmer mit je 7 Bettstellen (Kajütenbetten) 28 Betten
1 Zimmer mit 4 Bettstellen (Kajütenbetten) 4 Betten
3 Zimmer mit je 2 Bettstellen (Kajütenbetten) 6 Betten
3 komfortablere Leiterzimmer mit nordischem Schlafen:
1 Leiterzimmer mit Dusche/WC 2 Betten (210 cm)
1 Leiterwohnung mit Dusche/WC 3 Betten
1 Leiterzimmer mit fliessendem Wasser 2 Betten
- Küche mit Restaurationsherd
- Schulkochherd, 2 Backöfen (1 x Steamer), Kühlschrank
- Geschirrwaschmaschine, Kippkessel/Bräter
- 2 Waschräume mit je 3 Duschen (Einzelkabinen)
- 5 WCs
- Schuh- und Trockenraum mit Luftentfeuchter
- Vorratskeller mit Gestellen
- Grosser Kühlschrank und Tiefkühltruhe
- Skiraum
- Parkplatz für ca. 9 Autos
Terrasse auf der Südseite mit Gartenstühlen und Gartentischen, grosse Spielwiese mit Grillplatz und Pingpong-Tisch.
Ess- und Aufenthaltsraum im Erdgeschoss, Ping-Pong-Raum im Dachgeschoss. Ein geräumiges Schulzimmer mit Hellraumprojektor und DVD-Videoanlage kann zusätzlich gemietet werden.
1.1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Grundlage für einen geordneten Betrieb.
1.2. Wir ersuchen Sie, für Sauberkeit und Ordnung besorgt zu sein.
1.3. Sämtliche Räume mit Ausnahme des Kellergeschosses dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
1.4. Schuhe und nasse Kleider wie Windjacken, Handschuhe, Mützen, usw. sind im Schuh- und Trockenraum zu deponieren.
1.5. Beim Verlassen des Hauses sind alle Türen und Fenster zu schliessen.
1.6. Die Betten dürfen zum Schutz der Wolldecken und Matratzenschoner nur mit Fixleintüchern und Schlafsäcken benützt werden, welche mitzubringen sind.
1.7. Im ganzen Haus gilt ein Rauchverbot.
1.8. Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, dürfen sich jedoch nur im Untergeschoss aufhalten.
2.1. Der Postfachschlüssel (Nr. 236) hängt in der Küche rechts am Schlüsselbrett. Die Postfachanlage befindet sich östlich des Hauses beim Parkplatz.
2.2. Das Schulzimmer wird gegen Aufpreis vermietet. Es steht nur für beaufsichtigte Tätigkeiten zur Verfügung.
2.3. Die Garage ist für Mieter nur von aussen her zugänglich.
2.4. Für den Aufenthalt im Freien sind Gartenmöbel vorhanden. Kopfkissen, Wolldecken und Hausmobiliar dürfen nicht auf die Terrasse oder die Wiese genommen werden.
2.5. Die Zentralheizung darf nur durch die Hauswartin bzw. durch beauftragte Personen, nicht aber durch die Hausbenutzer bedient werden. Entsprechende Wünsche sind der Hauswartin mitzuteilen.
3.1. Sie wohnen in einem Holzhaus, weshalb besondere Vorsicht geboten ist.
3.2. Das Haus ist mit einer Brandschutzanlage ausgerüstet: Die Feueralarmanlage befindet sich im Eingangsbereich (Instruktion durch die Hauswartin). Alle Räume sind mit Rauchmeldern ausgestattet.
3.3. Aus Feuerschutzgründen dürfen alle Brandschutztüren mit einem Schliessmechanismus nicht arretiert werden. Ausnahmen: Die Türen in den Gängen sind arretierbar, sie schliessen im Alarmfall automatisch.
3.4. Wir ersuchen Sie sich im Interesse einer wirksamen Brandbekämpfung über die Standorte und den Gebrauch der Trockenlöschgeräte und des Wandhydranten (im Kellergeschoss) zu informieren.
4.1. Für Beschädigungen jeder Art haften die Schuldigen bzw. die verantwortlichen Leiter.
4.2. Bei Verstössen gegen die Bestimmungen der Hausordnung und die Weisungen der Hausverwaltung können folgende Sanktionen ergriffen werden:
- Verwarnung
- Wegweisung
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